Neue Gebührenordnung für Zahnärzte ab 2012
Im September hat das Bundeskabinett nach jahrelangem Tauziehen die neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) verabschiedet, die ab 2012 gelten soll. Viele Patienten befürchten nun deutlich höhere Kosten. Gesetzlich Versicherte betrifft die neue GOZ jedoch nur in den Fällen, in denen Zusatzleistungen außerhalb des Leistungskatalogs der Krankenkassen nachgefragt werden. Wir möchten Sie über die Gründe für die neue Gebührenordnung und die Auswirkungen auf Sie als Patienten informieren. Warum eine neue Gebührenordnung?Die derzeitige GOZ wurde zum letzten Mal zum 1. Januar 1988 novelliert. Sie regelt die Vergütung von zahnärztlichen Leistungen für Privatpatienten. Das sind nur etwa zehn Prozent aller Patienten in Deutschland. Die GOZ dient dazu, den aktuellen, wissenschaftlichen Stand der Zahnmedizin in konkreten Leistungsbeschreibungen abzubilden. Viele moderne Behandlungsmethoden sind jedoch in der 24 Jahre alten GOZ gar nicht erfasst und mussten daher über Analogbewertungen abgerechnet werden. Dazu zählen zum Beispiel die professionelle Zahnreinigung und die lokalen Behandlungen zur Kariesvorbeugung. Auch in der Implantologie haben sich die Behandlungsmöglichkeiten in den letzten Jahrzehnten erheblich erweitert. Die analoge Berechnung von in der alten GOZ noch nicht aufgeführten Behandlungen führt häufig zu Unklarheiten und somit zu Erstattungsschwierigkeiten zwischen dem Patienten und seiner Versicherung. Die neue GOZ erreicht für alle Beteiligten mehr Transparenz und Rechtssicherheit. Was bedeutet die neue GOZ für gesetzlich Versicherte?Patienten, die gesetzlich versichert sind, betrifft die neue Gebührenordnung nur, wenn sie sich für Leistungen entscheiden, die durch die gesetzliche Versicherung nicht abgedeckt sind und deswegen Zusatzzahlungen anfallen. So zum Beispiel wenn der Patient statt der herkömmlichen Amalgamfüllungen eine höherwertige Kunststofffüllung haben möchte oder gegebenenfalls eine aufwändigere Zahnersatzversorgung ausgeführt werden soll, als durch die Regelversorgung der Krankenkasse vorgesehen ist. Zusätzliche Kosten sind in diesen Fällen auch bisher schon angefallen. Die meisten Patienten haben deswegen eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, die je nach Versicherung einen höheren oder geringeren Teil dieser Kosten abdeckt. Patienten mit einer privaten Zahnzusatzversicherung sollten sich bei ihrer Versicherung darüber informieren, inwieweit die neue GOZ Auswirkungen auf die Versicherungsleistungen haben wird und die Tarife verschiedener Anbieter vergleichen. Wird der Zahnarztbesuch teurer?Kaum. Durch die Ausweitung und Anpassung des Leistungskatalogs an den aktuellen wissenschaftlichen Stand der Zahnmedizin wird die GOZ nach 24 Jahren nur zu maßvoll höheren Zahnarzthonoraren von etwa sechs Prozent führen. Für die Zahnärzte wird dadurch nicht einmal annähernd ein Inflationsausgleich erreicht. Für die Patienten wird ein innovatives Behandlungsniveau gesichert, ohne dass die Zahnarztkosten nennenswert steigen. Das Bundesgesundheitsministerium rechnet mit einer durchschnittlichen Mehrbelastung für die Patienten von lediglich zwei Euro pro Jahr und Haushalt in Deutschland. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine private oder eine gesetzliche Versicherung vorliegt. Für uns stehen die Qualität der Behandlung, Ihre Gesundheit und Ihre Zufriedenheit im Mittelpunkt. Die Kosten einer Zahnbehandlung besprechen wir gerne ausführlich mit Ihnen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur neuen Gebührenordnung haben. |




