Der richtige Zahnersatz
Brücken, Kronen & Co.
Wenn Zähne fehlen bzw. so krank sind, dass sie nicht komplett erhalten werden können, müssen sie ersetzt werden. Das ist beileibe nicht nur eine ästhetische Maßnahme, sondern dient dazu, wieder ordentliches Kauen zu ermöglichen und den Biss zu berichtigen (siehe auch IPR). Die Prothesen sollen die Beeinträchtigung der Kiefergelenksfunktionen verhindern, die entstehen, wenn durch fehlende Zähne der Biss nicht mehr stimmt. Zusätzlich können Prothesen die Sprache und die Ästhetik verbessern. Man nennt alles, was mit Zahnersatz zu tun hat zahnärztliche Prothetik. Übrigens zählt dazu auch der Ersatz fehlender Kieferknochensubstanz.
Zahnlücken haben einen unterschiedlichen Einfluss auf die Okklusion. Das ist der Zusammenschluss oder das Aufeinandertreffen der Zahnreihen des Ober- und Unterkiefers. Ist die Okklusion in Ordnung, treffen möglichst viele Zähne etwa gleich stark aufeinander. Diesen Idealzustand strebt auch die prothetische Zahnheilkunde an. Deshalb sammelt der Zahnarzt zuerst alle Informationen über die Lücke, über das Schließ- und Gleitverhalten der Zahnreihen, über die Lage von Ober- und Unterkiefer zueinander und erstellt einen Gebissabdruck. Diese Daten und Abdrücke sind die Arbeitsunterlagen der Zahntechniker in den Laboren, die damit den Zahnersatz erstellen, den der Zahnarzt dem Patienten anpasst.
Was die Kassen zahlen
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen mittlerweile Festzuschüsse für den Zahnersatz. Das bedeutet für den Patienten, dass er sich genau ausrechnen kann, was er selbst zu bezahlen hat. Bei der Höhe des Zuschusses spielt das Bonusheft eine Rolle. Je nachdem wie vorbildlich Sie bei der Vorsorge waren, fällt der Zuschuss höher oder niedriger aus. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung stellt ein Beispiel auf für einen fehlenden kleinen Backenzahn hinter dem Eckzahn im Oberkiefer und ansonsten gesunden Zähnen. Haben Sie kein Bonusheft, erhalten Sie 360 Euro Zuschuss von der Kasse. Haben Sie Ihr Bonusheft fünf Jahre lang korrekt abstempeln lassen, sind es 430 Euro, nach zehn Jahren 465 Euro. Für Patienten mit geringem Einkommen gilt eine Härtefallregelung, nach der sie etwa 720 Euro erhalten. In jedem Fall sollten Sie mit Ihrem Zahnarzt sprechen, bevor Sie sich für ein Material entscheiden. Den Zuschuss erhalten Sie für jede wissenschaftlich anerkannte Therapieform. Ihr Zahnarzt erstellt einen Heil- und Kostenplan, den die Krankenkasse genehmigen muss.
Tipp: Zahnersatz soll etwas Bleibendes sein. Es empfiehlt sich deshalb, sich genau zu informieren und ausführlich beraten zu lassen. Die Kosten, die eventuell durch ein günstigeres Material eingespart werden, lohnen sich nicht immer. Wer zum Beispiel eine Krone im Backenzahnbereich braucht, sollte auf jeden Fall darauf achten, ein hartes Material zu wählen, damit es nicht schon nach kurzer Zeit ausgetauscht werden muss. Vor Beginn der Behandlung muss der Heil- und Kostenplan mit der Krankenkasse abgestimmt und genehmigt werden.
|